Geerbtes Haus verkaufen im Kreis Böblingen

Erbschein, Erbengemeinschaft, Räumung, Steuern: Wir erklären den Ablauf und kaufen geerbte Häuser und Wohnungen auch selbst, ohne Makler.

  • Ankauf ohne Makler
  • Fester Ansprechpartner
  • Eigene Handwerker
  • Teil der Ullrich Group
  • Sitz in Schönaich

Wie verkaufe ich ein geerbtes Haus?

Ein geerbtes Haus verkaufen Sie in vier Schritten: Sie weisen nach, dass Sie Erbe sind, lassen den Wert ermitteln und einigen sich mit allen Miterben, räumen das Haus und schließen den Kaufvertrag beim Notar. Rechtlich gehört Ihnen das Haus schon ab dem Erbfall. Für den Verkauf braucht der Notar aber einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, und bei mehreren Erben müssen alle unterschreiben.

Sie können das Haus über einen Makler oder privat anbieten. Sie können es aber auch direkt an uns verkaufen: Die Ullrich Immobilien & Invest GmbH aus Schönaich kauft geerbte Häuser und Wohnungen im Kreis Böblingen und im Umkreis von etwa 50 Kilometern selbst an, auch wenn sie renoviert werden müssen. Dann fallen keine Maklerprovision, keine Inserate und keine Besichtigungen mit fremden Interessenten an.

Älteres Haus mit Gerüst während einer Sanierung durch Ullrich Immobilien und Invest

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Erbschein und GrundbuchSie beantragen beim Nachlassgericht einen Erbschein oder legen ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor. Damit lässt sich das Grundbuch auf die Erben umschreiben.
  2. Bewertung und Einigung der ErbenSie lassen den Marktwert ermitteln. Auf dieser Grundlage entscheiden alle Miterben gemeinsam, ob und zu welchem Preis verkauft wird.
  3. Räumung und EntrümpelungUnterlagen, Wertsachen und Erinnerungsstücke werden gesichert, danach wird das Haus geräumt.
  4. Notarvertrag und VerkaufDer Kaufvertrag wird notariell beurkundet. Nach Zahlung des Kaufpreises wird der Käufer im Grundbuch eingetragen.

Schritt 1: Erbschein und Grundbuch

Das Haus geht mit dem Erbfall automatisch auf die Erben über. Im Grundbuch steht aber noch der Verstorbene. Um das zu ändern, brauchen Sie einen Erbnachweis: entweder einen Erbschein vom Nachlassgericht oder ein notarielles Testament beziehungsweise einen Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll. Ein handschriftliches Testament reicht dem Grundbuchamt in der Regel nicht, dann ist ein Erbschein nötig.

Wird die Umschreibung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, kostet die Grundbuchberichtigung selbst keine Gebühr. Sie müssen nicht warten, bis die Erben eingetragen sind, um zu verkaufen. Den Erbnachweis braucht der Notar für den Kaufvertrag aber in jedem Fall. Mehr zu Fristen und Kosten lesen Sie in unserem Ratgeber Erbschaft einer Immobilie.

Schritt 2: Bewertung und Einigung der Erben

Was ist das geerbte Haus wert?

Für den Verkauf zählt der Marktwert: Lage, Grundstück, Baujahr, Zustand und der Sanierungsbedarf, etwa bei Heizung, Fenstern, Dach oder Elektrik. Gerade bei Häusern, in denen jahrzehntelang dieselbe Person gewohnt hat, ist der Sanierungsbedarf oft der entscheidende Punkt.

Eine erste Einschätzung bekommen Sie über unsere kostenlose Immobilienbewertung. Wenn Sie an uns verkaufen möchten, sehen wir uns das Haus gemeinsam mit Ihnen an. Weil wir den Sanierungsaufwand mit eigenen Handwerkern einschätzen, können wir auch für renovierungsbedürftige Häuser ein faires Angebot machen. Für einen Streit unter Erben oder für das Finanzamt kann zusätzlich ein Gutachten eines Sachverständigen sinnvoll sein.

Einigung in der Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen, gehört ihnen das Haus gemeinsam. Verkaufen können sie es nur gemeinsam: Jeder Miterbe muss dem Verkauf zustimmen und den Kaufvertrag unterschreiben, ein Mehrheitsbeschluss genügt dafür nicht. Hilfreich ist es, früh einen Ansprechpartner aus der Familie zu bestimmen und eine unabhängige Bewertung einzuholen, damit über eine gemeinsame Zahl gesprochen wird.

Will ein Miterbe nicht verkaufen, gibt es mehrere Wege. Die anderen können ihm seinen Anteil abkaufen. Ein Miterbe kann auch seinen eigenen Erbteil notariell verkaufen, wobei die übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht haben. Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Sie dauert oft lange, kostet Gebühren und das Ergebnis ist offen. Eine Einigung ist deshalb fast immer die bessere Lösung, gegebenenfalls mit Hilfe eines Anwalts oder Mediators.

Schritt 3: Räumung und Entrümpelung

Bevor das Haus übergeben wird, muss es in der Regel leer sein. Sichern Sie zuerst Unterlagen wie Grundbuchauszug, Baupläne, Energieausweis, Versicherungen und Verträge, außerdem Wertsachen und Erinnerungsstücke. In einer Erbengemeinschaft sollte vorher geklärt sein, wer welche Möbel oder Gegenstände behalten möchte.

Für die eigentliche Räumung können Sie unsere Schwesterfirma beauftragen: Die Ullrich GmbH, ebenfalls Teil der Ullrich Group, übernimmt Entrümpelung und Haushaltsauflösung im Kreis Böblingen. Verkaufen Sie an uns, stimmen wir den Termin für die Räumung und die Übergabe direkt mit Ihnen ab.

Schritt 4: Verkauf über den Markt oder direkt an uns

Beim Verkauf über einen Makler oder privat folgen Exposé, Inserate und Besichtigungen. Das kann einen höheren Preis bringen, dauert aber, und die Käuferfinanzierung muss erst stehen. Beim Direktverkauf an uns sprechen Sie mit dem Käufer selbst.

  • Keine Provision: Sie zahlen keine Maklerprovision. Notar und Grundbuchamt bezahlen wir als Käufer.
  • Verkauf wie besehen: Renovieren müssen Sie vorher nicht, auch alte Heizung oder Modernisierungsstau sind kein Hindernis.
  • Ein Ansprechpartner für alle Erben: Wir erklären das Angebot allen Miterben gleich und stimmen den Notartermin mit allen ab.
  • Auch mit Wohnrecht oder Nießbrauch: Wir prüfen auch Häuser mit eingetragenen Rechten, siehe Nießbrauchrecht an Immobilien.

Wie der Ankauf bei uns grundsätzlich abläuft, lesen Sie unter Immobilie verkaufen ohne Makler und Haus verkaufen ohne Makler in Böblingen.

Steuern beim Verkauf eines geerbten Hauses

Erbschaftsteuer fällt für den Erbfall an, nicht für den Verkauf. Jeder Erbe hat einen eigenen Freibetrag: 500.000 € für Ehe- und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € für Kinder und 200.000 € für Enkel. Weitere Freibeträge und Steuersätze finden Sie im Ratgeber Erbschaft einer Immobilie.

Spekulationssteuer (Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG) kann anfallen, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Bei einem geerbten Haus zählt dabei der Zeitpunkt, an dem der Verstorbene das Haus oder, bei einem selbst gebauten Haus, das Grundstück gekauft hat. Hat er es vor mehr als zehn Jahren erworben, ist der Verkauf in aller Regel steuerfrei. Auch die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken kann die Steuer ausschließen.

Diese Angaben sind allgemeine Informationen und keine Steuerberatung. Ob in Ihrem Fall Steuern anfallen, klären Sie bitte mit einem Steuerberater.

Wir kaufen geerbte Immobilien im Kreis Böblingen und Umgebung

Wir sind in Schönaich zu Hause und kaufen im Umkreis von etwa 50 Kilometern, zum Beispiel in Böblingen, Sindelfingen, Holzgerlingen, Ehningen, Herrenberg, Leonberg, Weil der Stadt, Waldenbuch, Stuttgart, Tübingen und Reutlingen. Wir kaufen Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke mit Altbestand, auch teilweise vermietet.

Kostenlose Ersteinschätzung für Ihr geerbtes Haus

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Gern sprechen wir auch mit mehreren Miterben gemeinsam. Ullrich Immobilien & Invest GmbH, Dieselstr. 6, 71101 Schönaich.

Häufige Fragen zum Verkauf eines geerbten Hauses

Kann ich ein geerbtes Haus sofort verkaufen?

Ja, sobald Sie Ihr Erbrecht nachweisen können. Dafür brauchen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Die Erben müssen vor dem Verkauf nicht im Grundbuch eingetragen sein, bei mehreren Erben müssen aber alle zustimmen.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich ein geerbtes Haus verkaufe?

Auf den Verkauf selbst fällt keine Erbschaftsteuer an, sie betrifft nur den Erbfall. Einkommensteuer auf den Gewinn kann anfallen, wenn der Verstorbene das Haus vor weniger als zehn Jahren gekauft hat. Ausnahmen gibt es unter anderem bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Das ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.

Was passiert, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?

Ohne seine Zustimmung kann das Haus nicht verkauft werden. Die anderen Erben können ihm seinen Anteil abkaufen oder er verkauft seinen Erbteil. Ohne Einigung kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen, die aber meist langwierig ist und deren Ergebnis offen bleibt.

Brauche ich für den Verkauf einen Erbschein?

Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, reicht das in der Regel aus. Bei einem handschriftlichen Testament oder ohne Testament ist ein Erbschein nötig.

Muss das Haus vor dem Verkauf geräumt und renoviert werden?

Renovieren müssen Sie nicht, wenn Sie an uns verkaufen. Geräumt sein sollte das Haus zur Übergabe. Für die Entrümpelung können Sie die Ullrich GmbH beauftragen, den Termin stimmen wir mit Ihnen ab.

Was kostet mich der Verkauf an Ullrich Immobilien & Invest?

Keine Provision. Notar- und Grundbuchkosten tragen wir als Käufer. Ist auf dem Haus noch eine Grundschuld eingetragen, fallen für deren Löschung geringe Kosten an, die üblicherweise der Verkäufer trägt.

Kaufen Sie auch geerbte Wohnungen?

Ja. Wir kaufen neben Häusern auch Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser aus Erbschaften, auch wenn sie vermietet oder sanierungsbedürftig sind.

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