Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, welches zur Sicherung eines Kredits in das Grundbuch einer Immobilie bzw. eines Grundstücks eingetragen wird. Sie dient somit dem Kreditgeber, i.d.R. Banken, als Absicherung gegenüber einem möglichen Zahlungsausfalls des Kreditnehmers. Im Gegensatz zur Hypothek erlischt die Grundschuld nicht automatisch mit der vollständigen Rückzahlung des Darlehens, sondern bleibt bestehen (valutiert).
Erst auf Antrag des Eigentümers kann sie durch eine Löschungsbewilligung der Bank aus dem Grundbuch entfernt werden. Obwohl eine vollständig zurückgezahlte Grundschuld nicht mehr wirtschaftlich von Bedeutung ist, bleibt sie oftmals im Grundbuch bestehen. Dies vereinfacht eine spätere Finanzierung, z.B. für Umbauten, Sanierungen oder anteilige Auszahlung bei einer Erbengemeinschaft, indem sie wieder aktiviert wird.

FAQ Grundschuld
Fünf schnelle und einfach verständliche Antworten auf häufige Fragen zur Thematik.
Was ist der Unterschied zur Hypothek?
-Eine Hypothek sinkt mit jeder Tilgungszahlung und erlischt mit der vollständigen Rückzahlung.
-Eine Grundschuld bleibt bestehen (valutiert), bis sie aktiv aus dem Grundbuch gelöscht wird.
Wie wird eine Grundschuld gelöscht?
Wenn das Darlehen getilgt ist, kann die Grundschuld durch eine Löschungsbewilligung der Bank entfernt werden. Dazu sind folgende Schritte nötig:
- Beantragung der Löschungsbewilligung bei der Bank
- Notarielle Beglaubigung der Löschung
- Einreichung und Neueintragung beim Grundbuchamt
Welche Vorteile hat es, sie nicht zu löschen?
Wenn Sie wissen, dass künftig wohl weitere Kredite, für z.B. Anschaffungen oder Modernisierungen nötig sind, hat es Vorteile eine bereits getilgte Grundschuld im Grundbuch stehen zu lassen. Dies spart einerseits erneute Eintragungskosten und kann als Sicherheit für neue Kredite bzw. Darlehen dienen. Infolgedessen führt dies oftmals zu einer schnelleren Kreditvergabe, da die Bank über eine Sicherheit verfügt.
Einen Nachteil hat dieses Vorgehen jedoch bei einem potentiellen Immobilienverkauf, einer Erbauseinandersetzung oder einer Zwangsvollstreckung, sofern diese nicht vollständig getilgt ist. Wenn Sie einen Immobilienverkauf planen, sollte Sie diese Schule aus dem Grundbuch zuvor löschen.
Was passiert bei einem Kreditausfall?
Wenn der Schuldner den Kredit nicht zurückzahlt, kann der Gläubiger die Grundschuld als Sicherheit nutzen, um den ausstehenden Betrag einzutreiben. Dies geschieht in der Regel durch die Zwangsvollstreckung, bei der die Immobilie versteigert wird, um den Kreditbetrag zu decken.
Sie bleibt auch dann bestehen, wenn der Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten gerät, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.
Kann man sie auf andere Gläubiger übertragen?
Ja, die Grundschuld kann auf einen anderen Gläubiger übertragen werden. Dies geschieht häufig, wenn der ursprüngliche Kreditgeber seine Forderung verkauft oder an eine andere Bank oder Finanzinstitution abtritt.
Die Übertragung muss jedoch im Grundbuch eingetragen werden, um für alle Parteien verbindlich zu sein. Der Schuldner wird in der Regel über die Übertragung informiert.
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