Seit 2007 ist der Energieausweis, auch als Energiepass bekannt, gesetzlich vorgeschrieben, wenn man Immobilien verkaufen oder vermieten möchte. Er hat ab dem Tag der Ausstellung eine Gültigkeit von 10 Jahren. Es gibt ihn in zwei Varianten: (umfangreichen) Bedarfsausweis
und (einfacheren) Verbrauchsausweis.
Potentielle Käufer bzw. Mieter erhalten über den Ausweis, detaillierte Informationen zur gesamten Energieeffizienz von Gebäuden. Wichtig sind diese Informationen für künftige Energiekosten und möglichen Maßnahmen zur Sanierung bzw. Modernisierung.
Infolgedessen ermöglicht der Energieausweis, genaue Energieeffizienzvergleiche verschiedener Immobilien in Bezug auf Energiekosten, mögliche Kosteneinsparung und Umweltfreundlichkeit.

FAQ Energieausweis
Fünf FAQ-Antworten zu häufigen Fragen zum Thema.
Welche Daten und Informationen liefert er?
Der Ausweis liefert Informationen zum Energiebedarf oder –verbrauch, zur Heizungsart, zum Baujahr und zu Modernisierungsempfehlungen des Gebäudes.
Unterschied Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
1. Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes, z.B. basierend auf Gebäudetyp, Dämmung, Fenster, Heizungsanlage, etc.
2. Der Verbrauchsausweis erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes der vergangenen drei Jahre.
Ein Bedarfsausweis ist nur dann Pflicht, wenn ein, vor 01.11.1977 errichtetes Wohngebäude, verkauft oder neu vermietet wird und es nicht den Standards der Wärmeschutzordnung (von 1977) entspricht. Ebenso ist er Pflicht bei Neubauten oder großen Sanierungen sowie Modernisierungen, welche den energetischen Zustand des Gebäudes verändern.
Bei Gebäuden (Bauantragsdatum nach 1977) und sanierten Gebäuden, reicht oftmals der einfachere und kostengünstigere Verbrauchsausweis.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Bei einem geplanten Neubau, ist er mit dem Bauantrag zusammen vorzulegen und in Form als Bedarfsausweis. Zudem ist jeder Eigentümer, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, verpflichtet einen gültigen Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – je nach Situation) vorzulegen.
Was passiert ohne gültigen Ausweis?
Bei Verkauf oder Vermietung ohne einen gültigen Energieausweis, wird gegen die gesetzlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV – seit 2020 GEG) verstoßen. Dies kann empfindliche Bußgelder bis zu 10.000 € (in schweren Fällen bis 15.000 €) nach sich ziehen.
Des Weiteren können Schadensersatzansprüche, aufgrund fehlender bzw. falscher Angaben entstehen. Ein Vertrauensverlust oder Imageschaden sind ebenfalls zu berücksichtigen, wenn man keinen, fehlerhaften oder abgelaufenen Ausweis vorlegt.
Erstellen lassen - was kostet das?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Preisvorgaben zur Erstellung eines Energieausweises, weshalb die Kosten variieren. In der Regel erhält man einen Verbrauchsausweis zwischen 49 bis 99 € (EFH). Die Kosten für aufwändigere Bedarfsausweise liegen oftmals zwischen 100 bis 500 €.
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